15. Dezember 2016
Nickerchen am Schreibtisch, warum nicht?
An manchen Tagen sitzt man am Schreibtisch und muss aufpassen, dass man nicht über der Computertastatur einschläft. Die Nacht war – aus welchen Gründen auch immer – zu kurz und man sehnt sich so sehr nach einem kleinen Nickerchen…
Mittagsschlaf: Was bringt der Powernap wirklich?
Und tatsächlich: Wenn dich auch der 5. Becher Kaffee nicht mehr aus dem Mittagstief rettet, könnte – und das ist mittlerweile wissenschaftlich belegt – ein Kurzschlaf („ Powernap “) die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit wieder deutlich erhöhen.
In anderen Ländern wie Japan, USA oder in Südeuropa werden diese Ruhepausen um die Mittagszeit längst praktiziert!
Wie lang sollte ein Mittagsschlaf sein?
Länger als ca. 20 Minuten sollte der Mittagsschlaf jedoch nicht dauern. Wer länger schläft, fällt in eine Tiefschlafphase und erreicht genau das Gegenteil: Man ist noch viel müder als zuvor…
Wie und wo mache ich den Kurzschlaf?
Für die Umsetzung am Arbeitsplatz benötigt man in den meisten Fällen etwas Kreativität – sofern man nicht im Einzelbüro sitzt und bestenfalls noch Jalousien für Verdunklung und Sichtschutz an Fenstern und Türen besitzt. Und um im Großraumbüro tatsächlich in den Schlaf zu finden, bedarf es wirklich mehr als Fachkenntnisse in autogenem Training!
Hast Du die Möglichkeit, es Dir auf dem Bürostuhl bequem zu machen, die Füße hochzulegen und ungestört durch Telefon und sonstigen Anfragen die Augen zuzumachen? Oder gibt es vielleicht sogar einen unternehmenseigenen Ruheraum den du zu diesem Zweck aufsuchen kannst? Wenn dies nicht der Fall ist, könntest du – zumindest im Sommer – ein schattiges Plätzchen im nahegelegenen Stadtpark ausfindig machen. Hier sollte jedoch zwingend die Weckfunktion des Smartphones genutzt werden, damit die anderen Mitarbeiter/innen keine Vermisstenanzeige bei der Polizei einreichen! : )
Na dann: Erholsame Mittagspause!

Aber Achtung:
Schlafen am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit ist ein Kündigungsgrund! Powernapping somit bitte nur während der Pause, nach Absprache mit den Vorgesetzen und ohne Beeinträchtigung der Arbeit von Kolleginnen/Kollegen!
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